“Quer nota paulista?”
7. Oktober 2008Neulinge werden beim Besuch einiger Supermärkte in São Paulo mit der vorstehenden Frage überrascht. Prinzipiell lässt sich die Situation überspielen, wenn man höflich in der Annahme verneint, dass es sich wohl um ein Bonusprogramm mit zugehöriger Karte handeln muss. Andere Ketten in Brasilien verfügen schließlich auch über derartige Systeme.
Doch was genau passiert hier? In Wahrheit ist die Nachfrage insofern missverständlich, als seit Oktober 2007 jede Person mit CPF (Cadastro de Pessoas Físicas) bzw. CNPJ (Cadastro Nacional da Pessoa Jurídica) von der Nota Fiscal Paulista, also einer speziellen Quittung für den Bundesstaat São Paulo profitieren kann, ohne sich an bestimmte Programme zu binden. Beim Einkauf wird auf Wunsch die Zahlenfolge zunächst an der Kasse mitgeteilt. Das jeweilige Geschäft leitet die Informationen an das Secretaria de Fazenda (die Finanzbehörde des jeweiligen Bundesstaates) weiter und kümmert sich somit selbständig um die Abwicklung der Nota Fiscal Paulista. Über ein zentralisiertes System kann so später eine Erstattung von 30% der zuvor berechneten ICMS erfolgen.
Hinter dieser Abkürzung versteckt sich der Begriff Imposto sobre Circulação de Mercadorias e Serviços, wobei in etwa das brasilianische Gegenstück zur deutschen Umsatzsteuer bzw. zur Mehrwertsteuer in der Schweiz gefunden wäre. Der aktuelle “Kontostand” zurückerstatteter Beträge kann nach einer Registrierung auf der Seite des Finanzamts eingesehen werden.
Da man auch als Ausländer in Brasilien einen persönlichen CPF beantragen darf, lohnt sich der Aufwand schon dann, wenn ein grundsätzliches Interesse an besseren Kenntnissen in Sachen Steuern besteht. Natürlich ist insbesondere im Fall größerer Einkäufe der Bonus aus “öffentlicher Hand” definitiv nicht zu verachten. Gutgeschriebene Beträge lassen sich auf der Kreditkarte, dem Giro- oder Sparkonto verrechnen. Des Weiteren ermöglichen aus der Nota Fiscal Paulista resultierende Erstattungen eine Minderung der Imposto sobre a Propriedade de Veículos Automotores (IPVA, Kraftfahrzeugsteuer). Auch eine Weiterreichung der Gutschrift an andere Personen ist erlaubt, in jedem Fall muss bei der Einlösung aber ein maximaler Zeitraum von 5 Jahren eingehalten werden.
11. Oktober 2008 um 19:23
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